Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Rental Solutions GmbH
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die grundlegenden Regeln für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen und das Zustandekommen von Verträgen mit der Rental Solutions GmbH, Königsallee 19, 40212 Düsseldorf, vertreten durch den Geschäftsführer Florian Schulz (im Folgenden „RS GmbH“ genannt), sowie für alle, auch zukünftige Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen zwischen den Leistungsempfängern und der RS GmbH. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen der Leistungsempfänger finden keine Anwendung.
2. Vertragsabschluss
2.1 Mietvertrag mit der RS GmbH
Bei Anmietung eines Fahrzeuges aus der Fahrzeugflotte der RS GmbH wird der Mietvertrag ausschließlich zwischen dem Vermieter, der RS GmbH und dem im Vertrag aufgeführten Mieter abgeschlossen. Die Dauer der Nutzung bzw. Mietzeit wird im Vertrag verbindlich festgelegt. Die Vertragsunterzeichnung erfolgt vor Ort am Geschäftssitz der RS GmbH. Weitere Einzelheiten werden in separaten Vereinbarungen zwischen der RS GmbH und dem Mieter geregelt. Die RS GmbH übernimmt die Verpflichtung, das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Anmietung in einem technisch einwandfreien Zustand gemäß den Herstellervorgaben bereitzustellen und führt regelmäßige Wartungsarbeiten durch. Die Fahrzeuge sind gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorschriften versichert. Über den gesetzlichen Mindestversicherungsschutz hinausgehende Versicherungsvereinbarungen werden individuell zwischen der RS GmbH und dem Mieter getroffen.
2.2 Vermittlung eines Mietvertrages
(mit einem Geschäftspartner der RS GmbH)
Die RS GmbH betreibt eine Online-Plattform (www.fairmietungen.de) über die Fahrzeuganbieter (im Folgenden "Geschäftspartner" genannt) Miet- und Leihverträge unterschiedlicher Art abschließen können (nachfolgend als "Vermittlungsservice" bezeichnet). Die RS GmbH bietet auf der Online-Plattform www.fairmietungen.de nicht alle Mietobjekte selbst zur Vermietung oder zum Verleih an. Es werden neben den eigenen Mietobjekten auch Mietobjekte von Geschäftspartnern angeboten. "Geschäftspartner" im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind alle natürlichen und juristischen Personen oder Personenvereinigungen, die den Vermittlungsservice der RS GmbH zur Information, zur Anbahnung oder zum Abschluss von Miet- und Leihverträge verwenden, unabhängig davon, ob sie entsprechende Verträge als Mieter oder Vermieter zu schließen beabsichtigen. Beim Vermittlungsservice tritt die RS GmbH nicht als Vertragspartner für die abzuschließenden Miet- oder Leihvereinbarungen auf. Diese Vereinbarungen kommen ausschließlich zwischen den Geschäftspartnern und Mietern zustande. Im Rahmen des Vermittlungsservices kann die RS GmbH als bevollmächtige Person im Namen eines Geschäftspartners zur Vertretung dessen Interessen gegenüber den Mietern auftreten, sofern dies im Vorfeld der Anmietung mit den Geschäftspartnern und den Mietern vereinbart wurde.
2.3 Preise für Anmietung
Die Preise werden individuell zwischen der RS GmbH oder ihren Geschäftspartnern und dem Mieter vereinbart. Eine wiederholte Anmietung zum gleichen Preis begründet keinen Anspruch oder eine Regelung für die erneute Gewährung desselben Preises. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Preisänderungen zwischen den Anmietungen bleiben vorbehalten.
2.4 Verlängerung der Mietdauer
Wenn ein Mieter die Mietdauer verlängern möchte, gelten die bei der Verlängerung vereinbarten Preise. Im Falle einer Preisänderung im Vergleich zum Ausgangsvertrag wird die RS GmbH den neuen Preis schriftlich bestätigen. In jedem Fall ist das Fahrzeug am Ende jeder Mietperiode (einschließlich des ursprünglich vereinbarten Mietzeitraums und nachfolgender Verlängerungen) am Geschäftssitz der RS GmbH oder am Geschäftssitz des Geschäftspartners, mit dem Mietvertrag zustande kam, vorzuführen. Von dieser Regel kann nur in beiderseitigem Einvernehmen abgewichen werden, wobei eine solche Abweichung nur durch schriftliche Bestätigung seitens der RS GmbH oder des Geschäftspartners wirksam wird.
2.5 Verkürzung / Stornierung der Mietdauer
Im Fall einer Stornierung der Miete durch den Mieter behält sich die RS GmbH oder ihre Geschäftspartner das Recht vor, Stornierungsgebühren zu erheben. Diese Gebühren können zwischen 25% und 100% des vereinbarten Mietpreises für die vertraglich vereinbarte Mietdauer betragen.
2.6 Anfragen
Sämtliche Anfragen über das Internet oder telefonisch haben keine verbindliche Wirkung und dienen lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Reine Preisanfragen und darauf bezogene Antworten sind in Bezug auf die Verfügbarkeit und die genannten Preise stets unverbindlich. Verbindliche Anfragen oder Reservierungen werden erst gültig, nachdem sie schriftlich vom Vermieter bestätigt wurden, beispielsweise per E-Mail. Die offiziellen E-Mail-Adressen für die Kommunikation sind info@faimietungen.de und vertrieb@fairmietungen.de. Aussagen oder Erklärungen von anderen E-Mail-Adressen als der zuvor genannten sind nicht verbindlich.
3. Zahlungen
3.1 Zahlungsmöglichkeiten
Die Bezahlung kann entweder bar oder elektronisch direkt beim Abschluss des Vertrages erfolgen. Andere Zahlungsmethoden als die zuvor genannten können von der RS GmbH oder ihren Geschäftspartnern nach eigenem Ermessen genehmigt werden. Sollte im Verlauf des Vertrages eine der genannten Zahlungsmethoden aufgrund von Umständen, die nicht von der RS GmbH oder ihren Geschäftspartnern zu vertreten sind, nicht mehr verfügbar sein, hat der Mieter keinen Anspruch auf entsprechenden Ersatz seitens der RS GmbH oder ihren Geschäftspartnern. Weitere oder abweichende Zahlungsvereinbarungen können zwischen der RS GmbH oder ihren Geschäftspartnern und dem Mieter im Mietvertrag festgelegt werden.
3.2 Zahlungen bei Verlängerung oder Verkürzung der Mietdauer
Für den Fall einer Verlängerung des Mietvertrages ist der Preis für die Verlängerung grundsätzlich unverzüglich nach der Vereinbarung der Verlängerung fällig und muss umgehend beglichen werden. Die Bezahlung für die Verlängerung kann in bar, per Echtzeitüberweisung oder per PayPal erfolgen, so dass die Zahlung unverzüglich der RS GmbH oder ihren Geschäftspartnern gutgeschrieben wird und der Zahlungseingang sofort ersichtlich ist. Sollten im Verlauf der Miete oder bei einer Verlängerung des Mietvertrages zwischen der RS GmbH oder ihren Geschäftspartnern und dem Mieter abweichende Vereinbarungen getroffen werden, sei es mündlich oder telefonisch, so gelten diese erst nach schriftlicher Bestätigung durch die RS GmbH oder ihre Geschäftspartner. Bei einer Verkürzung oder Stornierung der Mietdauer bzw. Anmietung behält sich die RS GmbH oder ihre Geschäftspartner die entsprechend anteilige Einbehaltung bereits geleisteter Zahlungen zur Deckung der unter 2.5 aufgeführten Stornierungsgebühren vor.
4. Pflichten der Mieter während der Mietdauer
4.1 Umgang mit den Mietobjekten
Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Fahrzeug sorgsam zu behandeln und die Betriebsanleitung sowie sämtliche Hinweise des Herstellers zu beachten. Sollten Wartungen oder Reparaturen erforderlich sein, wird der Mieter unverzüglich den Vermieter kontaktieren und den Anweisungen des Vermieters folgen. In solchen oder ähnlichen Fällen ist die Fortsetzung der Fahrt oder die weitere Nutzung des Fahrzeugs nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters gestattet, die ausschließlich schriftlich erteilt wird. Mündliche Aussagen sind unverbindlich. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug während der Mietzeit eigenständig zu betanken und die dabei anfallenden Kosten zu tragen. Die durchgeführten Betankungen müssen ggf. durch Vorlage der entsprechenden Belege nachgewiesen werden. Das Fahrzeug wird dem Mieter mit vollem Tank übergeben und muss bei der Rückgabe ebenfalls vollgetankt sein, und zwar mit der richtigen Kraftstoffsorte. Weitere Einzelheiten regelt der zwischen der RS GmbH oder ihren Geschäftspartnern und dem Mieter abgeschlossene Vertrag. Die Verwendung der Fahrzeuge bei Motorsportveranstaltungen, Fahrsicherheitstrainings, Gleichmäßigkeitsprüfungen, Testfahrten auf abgesperrten Strecken, zur Begehung von Straftaten oder zum Transport leicht entzündlicher oder gefährlicher Stoffe ist strengstens verboten. Im Falle übermäßiger Abnutzung behält sich der Vermieter das Recht vor, die Kosten für Reparaturen ganz oder teilweise auf den Mieter zu übertragen. Eine Nutzung außerhalb der Grenzen der Europäischen Union muss vorab schriftlich von Seiten der RS GmbH oder ihren Geschäftspartnern gegenüber dem Mieter genehmigt werden. Der Mieter hat alle straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften sowie die Regeln der Fahrzeugtechnik einzuhalten und Fahrten zu vermeiden, die zu übermäßigem Verschleiß oder zur Beeinträchtigung des Fahrzeugzustands führen könnten. Es ist dem Mieter untersagt, das gemietete Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln (Drogen) oder Medikamenten, die die Reaktionsfähigkeit oder Wahrnehmung beeinflussen, zu führen. Des Weiteren ist der Konsum von Alkohol, Betäubungsmitteln (Drogen) und das Rauchen im Fahrzeug untersagt. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das Fahrzeug stets abgeschlossen, auf dafür vorgesehenen Parkplätzen und der Nutzung aller entsprechenden Sicherheitsvorrichtungen abgestellt werden muss. Alle Türen, Fenster, Schiebedächer usw. sind dabei zu schließen. Haustiere dürfen nicht im Auto verbleiben, auch nicht vorübergehend. Bei Cabriolets muss das Dach vor dem Verlassen des Fahrzeugs stets vollständig geschlossen und verriegelt werden, selbst bei kurzzeitiger Abstellung.
4.2 Verhalten im Fall eines Schadens
Im Falle eines Unfalls verpflichtet sich der Mieter unverzüglich die Polizei zu benachrichtigen und auf eine polizeiliche Unfallaufnahme hinzuwirken. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, alle relevanten Beweise zu sichern, einschließlich der Namen von Beteiligten und Zeugen, Fotos von der Unfallstelle sowie Fotos von sichtbaren Schäden an den beteiligten Fahrzeugen und beschädigten Gegenständen. Der Mieter verpflichtet sich auch, alle anderen Beweismittel zu sichern, die zur Wahrung seiner Rechte nützlich sein könnten, soweit dies möglich ist. Dies kann insbesondere durch das Fotografieren von Schäden und das Festhalten von Namen geschehen. Der Mieter muss während der Fahrt stets eine Kamera oder ein Mobiltelefon mit Kamera bei sich tragen. Ein Stift und Papier befinden sich im Handschuhfach des Fahrzeugs. Es ist dem Mieter untersagt, Schuldeingeständnisse oder ähnliche Aussagen gegenüber anderen Unfallbeteiligten, Zeugen, der Polizei oder Dritten abzugeben. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass ein solches Verhalten dazu führen kann, dass der Versicherer ganz oder teilweise von seiner Verpflichtung zur Leistung befreit wird oder geleistete Zahlungen der RS GmbH oder ihren Geschäftspartnern zurückgefordert werden können. Alle Kosten, die daraus entstehen, gehen vollständig zu Lasten des Mieters. Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich über alle Umstände des Unfalls informieren, dies gilt ebenfalls für in Frage kommende Pflichtverletzungen aus dem Abschnitt 4.1. Der Mieter ist verpflichtet, bei der Klärung des Unfallhergangs nach besten Kräften mitzuwirken, insbesondere gegenüber Versicherungen, Behörden und Gerichten. Dabei muss er fristgerecht, vollständig und wahrheitsgemäße Angaben machen. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter sämtliche aus einem Schadenfall entstehenden Sach- und Vermögensschäden zu ersetzen, sofern diese nicht von Dritten getragen werden. Dies gilt auch, wenn Schäden aufgrund von nicht oder nicht fristgerecht erfolgter Information oder Erklärung des Mieters entstanden sind. Soweit wirtschaftlich vertretbar, wird die RS GmbH oder ihre Geschäftspartner zur Deckung solcher Schäden eine bestehende Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen. Die dadurch entstehende Prämienerhöhung kann dem Mieter auf Aufforderung und gegen Nachweis in Rechnung gestellt werden.
4.3 Konsequenz bei Missachtung von Pflichten
Missachtet der Mieter eine oder mehrere Pflichten, die unter 4.1 und 4.2 aufgeführt sind oder hat vorab nicht wahrheitsgemäße Angaben getätigt, ist die RS GmbH oder ihre Geschäftspartner stets zur sofortigen Stornierung der Miete zu den unter 2.5 aufgeführten regulären Stornierungsgebühren berechtigt. Sollte das Fahrzeug zum Geschäftssitz der RS GmbH oder ihren Geschäftspartnern überführt, von einer Kfz-Verwahrstelle durch die RS GmbH oder ihren Geschäftspartnern abgeholt oder im Anschluss an die Anmietung vollgetankt werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten vom Mieter zu tragen. Auch in diesem Fall behält sich die RS GmbH oder ihre Geschäftspartner die entsprechend anteilige Einbehaltung bereits geleisteter Zahlungen zur Deckung der Kosten vor.
4.4 Weitere rechtliche Hinweise
4.4.1 Der Mieter stimmt der Nutzung von GPS-Livetracking zur Überwachung des Fahrzeugs zu. Im Falle von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO)trägt der Mieter die volle Verantwortung, einschließlich der Übernahme sämtlicher Bußgelder oder Verwarnungsgelder.
4.4.2 Die RS GmbH oder ihre Geschäftspartner sind befugt, auf Anfrage die Daten des Mieters, einschließlich Namens und Adresse, im Verdachtsfall eines Verkehrsverstoßes herauszugeben. Bei der Weiterleitung eines Bußgeldbescheides oder anderer Verwarngelder wird eine Bearbeitungsgebühr fällig.
4.4.3 Es ist zu beachten, dass grundsätzlich nur der Mieter, der im Vertrag
namentlich genannt ist, als Fahrer zugelassen ist. Weitere Personen außer dem im Vertrag namentlich genannten Mieter sind nur zulässig, wenn dies schriftlich durch die RS GmbH oder ihre Geschäftspartner erlaubt wird. Die Fahrzeuge der RS GmbH oder ihrer Geschäftspartner sind ggf. erst ab einem gewissen Mindestalter mietbar.
4.4.3.1 Falls zusätzliche Fahrer mit Zustimmung der RS GmbH oder ihren Geschäftspartnern im Vertrag vermerkt sind, unterliegen sie denselben Anforderungen und Beschränkungen wie der Hauptmieter. Der Hauptmieter trägt die Verantwortung, die anderen Fahrer über diese Anforderungen und Beschränkungen, insbesondere diese AGB sowie die Vertragsinhalte aus dem Mietvertrag zu informieren und sicherzustellen, dass sie diese einhalten.
4.4.4 Des Weiteren gilt, dass eine ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland in der Regel maximal 6 Monate Gültigkeit hat. Die Verwendung einer ausländischen Fahrerlaubnis nach Ablauf dieser Frist stellt in der Regel eine strafbare Handlung dar. Die Nutzung des gemieteten Fahrzeugs mit einer abgelaufenen Fahrerlaubnis ist ausdrücklich verboten. Der Mieter ist verpflichtet, die anderen Fahrer entsprechend zu informieren und sicherzustellen, dass sie diese Vorschrift einhalten.
4.4.5 Falls Unklarheiten oder Fragen in rechtlicher Hinsicht bezüglich der oben genannten Bestimmungen auftreten, sollte beachtet werden, dass dieser Vertrag keine verbindliche Rechtsberatung darstellt. Bei rechtlichen Fragen oder Unsicherheiten wird dem Mieter dringend empfohlen, vor Fahrtantritt rechtlichen Rat von qualifizierten Experten einzuholen.
4.5 Verarbeitung von Daten (Datenschutz)
Zur Umsetzung und Abwicklung der entstehenden oder bestehenden Verträge mit unseren Kunden verarbeiten und speichern wir deren personenbezogene Daten.
Weitere rechtliche Hinweise z. B. zum Umgang mit personenbezogenen Daten
finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
https://www.fairmietungen.de/de/Datenschutz/
Diese AGB sind gültig ab dem 16.01.2024